Datenschutzerklärung

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b) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Daten, einschließlich der Kundendaten, soweit die Informationen nicht offenkundig sind.

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