AGB

Kopp Verlag Teilnahmebedingungen Partnerprogramm

 

I. Teilnahme, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

1. Eigenverantwortliche Teilnahme, Teilnahmeberechtigung

 

a) Der Kopp Verlag unterhält ein Werbepartnersystem für Werbepartnerschaften, welches ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen in Verbindung mit Vorgaben des Kopp Verlag veranstaltet wird. Der Partner tätigt dabei eigene selbstverantwortliche Werbeanstrengungen und erhält hierfür eine Werbekostenpauschale (Mindestauszahlungsbetrag 50,00 EUR) in variabler Höhe gem. II. Ziffer 1 g). Teilnahmeberechtigt sind lediglich juristische Personen und natürliche Personen, die volljährig sind (über 18 Jahre). Der Kopp Verlag bleibt frei in der Annahme seiner Vertragspartner.

 

b) Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

 

2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit

 

a) Der Vertrag mit dem Partner ist geschlossen, wenn der Kopp Verlag den Teilnahmeantrag ausdrücklich bestätigt, spätestens jedoch, wenn dem Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden. Der Kopp Verlag behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen von Endkunden ohne Begründung abzulehnen.

b) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch Kündigung gemäß I. Ziffer 3 beendet werden.

3. Vertragsbeendigung

a) Der Kopp Verlag und der Partner sind jeweils berechtigt, die Teilnahme am Partnersystem jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen zu kündigen. Für die Kündigung ist mindestens Textform notwendig (z.B. Brief, Fax, E-Mail).

b) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verstößen gegen die Regelung nach II. Ziffer 5 und 6 vor. Es wird auf die Kündigungs- und Beendigungsfolgen in Abschnitt II. Ziffer 8 verwiesen. Ferner liegt insbesondere ein wichtiger Grund vor, wenn

  • gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde, oder
  • Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, oder
  • gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, oder
  • von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, oder
  • bei Löschung einer der Parteien im Handelsregister.

 

c) Der Vertrag endet ferner - ohne dass es einer Kündigung bedarf - bei Tod des Partners.

 

II. Programmabwicklung

1. Kundenverträge, Vergütung, Rückforderung

a) Verträge, die aufgrund von Werbemaßnahmen des Partners zustande kommen, werden allein zwischen dem Kopp Verlag und den Endkunden geschlossen. Der Kopp Verlag kann Richtlinien und betriebliche sowie bestelltechnische Abläufe jederzeit ändern. Produktpreise und Verfügbarkeit können sich jederzeit ändern.

b) Das Partnerprogramm wird auf der Basis einer prozentualen Beteiligung pro vertragsgemäßer Transaktion (Pay-Per-Sale) abgewickelt.

c) Transaktion im Sinne dieser Vereinbarung stellen solche Geschäfte zwischen dem Kopp Verlag und den Kunden dar, für die tatsächliche Zahlungseingänge durch Bestellungen physikalischer Produkte (keine Downloads) während der Vertragslaufzeit zur uneingeschränkten Verfügung des Kopp Verlages verbucht werden können. Zur uneingeschränkten Verfügung des Kopp Verlages sind solche Entgelte verbuchbar, die vorbehaltlos geleistet werden und deren zugrundeliegendes Geschäft weder schwebend unwirksam noch anfechtbar ist und/ oder nicht mehr einem gesetzlichen Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht, Rückgaberecht) unterliegen, welches ohne Begründung ausgeübt werden kann.

d) Bis zu sechs Monaten nach Zahlungseingang können jeweils Gutschrift bzw. Zahlung von Werbekostenpauschalen durch den Kopp Verlag korrigiert und zurückgefordert werden, wenn die zugrundeliegenden Zahlungen ganz oder teilweise an den Anspruchsberechtigten zurückerstattet wurden. Rückforderungen aus sonstigen Gründen bleiben unberührt.

e) Vergütungspflichtig sind nur vertragsgemäß vermittelte Transaktionen, die im Rahmen der in II. Ziffer 3 vorgeschriebenen technischen Vermittlung über die Cookies eindeutig dem Partner als vertragsgemäß zugeordnet werden können. Die korrekte technische Einbindung obliegt allein dem Partner. Unklarheiten, die hieraus resultieren, gehen zu Lasten des Partners. Werden Vergütungen erbracht und stellt sich erst später heraus, dass die zugrundeliegenden Geschäfte unter Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen vermittelt wurden, steht dem Kopp Verlag ein Rückforderungsrecht zu. Hat der Partner nachweislich Vergütungen unter Verletzung der Vertragsbestimmungen zu II Ziffer 3 erlangt, so unterliegen auch alle weiteren Vergütungen der Rückforderung, es sei denn der Partner weist nach, dass diese vertragsgemäß erlangt wurden.

f) Vergütungspflichtige Transaktionen werden nach II. Ziffer 3 durch Cookie oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst protokolliert.

g) Berechnungsgrundlage ist der vom Kopp Verlag tatsächlich fakturierte Verkaufspreis der Produkte nach Abzug von Umsatzsteuer, Promotions-Gutscheinbeträgen, Rabatten und sonstigen Preisnachlässen. Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungsvergütungen, wie Versand-, Bearbeitungskosten sowie Steuern, Abgaben oder Zölle sind nicht Teil der vergütungspflichtigen Einnahmen des Kopp Verlag. Aktuelle Prozentsätze können auf der Webseite eingesehen werden. Eine auf die Provision entfallende Umsatzsteuer ist darin enthalten. Der Kopp Verlag ist berechtigt, diese Werbungskostenliste mit Wirkung für die Zukunft zu verändern. Veränderungen werden zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten dem Partner an dessen angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Ist der Partner nicht einverstanden, kann er den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

h) Der Kopp Verlag bleibt frei darin, Bestellungen ganz oder teilweise anzunehmen oder abzulehnen, ohne dass hieraus der Partner Rechte herleiten kann.

 

2. Buchung, Abrechnung, Auszahlung

 

a) Die Werbekostenpauschalen werden dem Account des Partners jeweils binnen zwei Wochen nach vollständigem Zahlungseingang des nach dem vermittelten Geschäft zu zahlenden Betrages vorläufig gutgeschrieben.

 

b) Die Werbungskostenpauschale wird monatlich zu einem Stichtag, der zwischen dem ersten und fünfzehnten des Monats liegt, ermittelt. Die Auszahlung erfolgt bis zum 15. des auf den Abrechnungszeitpunkt folgenden Monats ggf. unter Verrechnung von Rückerstattungsbeträgen.

 

c) Der Kopp Verlag erstellt bei Verrechnungen eine Gutschrift, die ggf. die enthaltene Umsatzsteuer ausweist. Der Kopp Verlag wird als Adressaten der Gutschriften nur die Daten einsetzen, die im Partneraccount zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies mit Auslandspartnern abgeklärt ist, führt der Kopp Verlag die in Deutschland zu entrichtende Umsatzsteuer ab.

 

3. Technische Grundlage der Vermittlung

a) Der Partner ist berechtigt, zur Schaffung der Voraussetzung der Vermittlung einer vertragsgemäßen Transaktion während der Dauer des Vertrages vom Kopp Verlag bereitgestellte Werbemittel (z.B. Grafik-, Flash-, Text-Banner) auf den vom Kopp Verlag freigegebenen Homepages einzubinden.

b) Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Werbemittel und die hiermit zu verbindenden Hyperlinks stellt der Kopp Verlag dem Partner in seinem Online-Bereich zum Abruf bereit. Der Partner darf die vom Kopp Verlag zur Verfügung gestellten Werbemittel und/oder die Hyperlinks nicht verändern und nur auf vertraglich dafür freigegebenen Internetseiten und jeweils nur zu vertraglichen Zwecken einsetzen. Die Nutzung anderer Werbemittel oder Links ist ausdrücklich nicht zugelassen. Auch die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel oder Links auf anderen Internetseiten als den freigegebenen ist ebenfalls ausdrücklich nicht zugelassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich vielmehr, Hyperlinks zum Nachweis von vermittelten Geschäften nur auf vom Kopp-Verlag zugelassenen Seiten und nur während der Vertragslaufzeit einzusetzen, insbesondere diese nicht - auch nicht über Umleitungen - auf anderen Seiten oder in Suchmaschinenanzeigen zu verwenden. Sollte der Partner andere als die bereitgestellten Werbemittel verwenden möchten, müssen diese vor deren Einsatz durch den KOPP Verlag schriftlich genehmigt werden.

c) Der Partner wird von der vertraglich hierzu freigegebenen Internetseite mittels Werbebanner und Hyperlink eine Verbindung zur Kopp Verlag Site herstellen. Eine provisionsfähige Zuordnung kann nur durch eine vorherige Freischaltung der Webseite erfolgen, von welcher der Link gesetzt wird. Eine hierbei eventuelle entstehende Nicht-Zuordenbarkeit, beispielsweise auf Grund von Browsereinstellungen, führt zu keinerlei Anspruch.

Für jeden Besucher der über so einen Link auf die Kopp Site gelangt, wird (sofern die Browsereinstellungen des Besuchers dies zulassen) in dessen Browser ein Cookie mit einer Gültigkeit für einen Zeitraum von 24 Stunden gesetzt, um alle in diesem Zeitraum erfolgenden Käufe des Besuchers für den Partner verprovisionieren zu können. Sofern der Besucher Cookies deaktiviert hat, kann die Zuordnung zum Partner nur für die Dauer der aktuellen Internet-Sitzung mittels Session-Tracking erfolgen. d) Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstattung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Homepage und der Kopp Verlag Homepage korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners.

 

4. Eigenbestellungen, Preisbindung, Wiederverkäufer, Kumulation von Verkaufsförderung

a) Eigenbestellungen des Partners sind von der Vergütung durch den Kopp Verlag ausgeschlossen und nicht vertragsgemäß. Dies gilt auch für Bestellungen von Angehörigen - und Angehörigen der Unternehmung - des Partners. Der Kopp Verlag ist insofern berechtigt, die entsprechenden Daten zu erheben und zu speichern, um sowohl den Vertragszweck zu erfüllen, als auch Kontrollen durchführen zu können. Sämtliche Bestellungen, durch Personen oder Unternehmungen, zu denen der Partner in einer über die Werbetätigkeit im Internet hinausgehende Beziehung steht oder stand, sind untersagt.

 

b) Ferner ist der Partner insbesondere zur Absicherung von vertraglichen oder gesetzlichen Preisbindungen verpflichtet, die vollständige oder teilweise Weitergabe von Leistungen des Kopp Verlags an die Besteller von preisgebundenen Produkten (beispielsweise Bücher) zu unterlassen. Bestellungen, die durch solche Weitergaben ermöglicht werden, gelten nicht als vertragsgemäß.

c) Nicht vertragsgemäß und ausgeschlossen von der Vergütung sind Angebote an bzw. Umsätze von Wiederverkäufern oder anderen Partnern des Kopp Verlags, die Teilnehmer im Partnerprogramm sind bzw. Verkaufsförderungskooperationen mit dem Kopp Verlag unterhalten.

5. Kommunikation mit dem Partner, Zugang von Erklärungen

Der Kopp Verlag ist berechtigt, sämtliche Kommunikation an die vom Partner hierfür bei der Registrierung benannte E-Mail-Adresse zu richten. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass ihn Mitteilungen auf dieser Basis erreichen können. Auf Verlangen ist der Partner verpflichtet, den Eingang einer Mitteilung schriftlich zu bestätigen.

6. Pflichten des Partners

 

  • Der Partner verpflichtet sich, weder unter der Domain noch im sonstigen Kontext der Bewerbung von Produkten und/oder des Kopp Verlags selbst dem Verkauf oder dem Image des Kopp Verlags potentiell schädliche Inhalte zu verbreiten oder deren Verbreitung zu fördern.

b) Nicht erlaubte Handlungen bzw. einzuhaltende Pflichten sind insbesondere:

  • Nicht gestattet sind insbesondere gewaltdarstellende oder jugendgefährdende Inhalte.
  • Der Partner ist ferner verpflichtet, im Zusammenhang mit der Bewerbung des Kopp Verlages und/oder dessen Produkten keine belästigenden Werbemethoden bei Kunden einzusetzen.
  • Der Partner verpflichtet sich, gewerbliche Schutzrechte Dritter zu achten und insbesondere Marken, Firmennamen und Produkttitel, die nicht in Zusammenhang mit den bei dem Kopp Verlag angebotenen Artikeln stehen, weder offen lesbar, noch in verdeckter Form (z.B. Schrift weiß auf weiß oder durch Grafik verdeckt) oder im HTML-Code untergebracht (z.B. in Metatags) oder durch die Verwendung als Keywords in Zusammenhang mit der Bewerbung von Angeboten des Kopp-Verlags zu nutzen. Dieses Verbot gilt auch für sämtliche Werbemodelle die auf dem Abrechnungsmodell CPC basieren. Bezahltes Suchmaschinenmarketing - SEM – ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Einbindungen der Werbemittel unter Verstoß gegen II Ziffer 3b).
  • Soweit eine Bewerbung mittels Datenlieferungen des Kopp Verlages erfolgt, hat der Partner für die regelmäßige Aktualisierung der Daten zu sorgen, die der Kopp-Verlag bereitstellt. Dies soll insbesondere die Verletzung von Rechten Dritter und wettbewerbswidrige Handlungen vermeiden.

 

c) Der Partner wird den Kopp Verlag von allen Zahlungsansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Kopp Verlag und oder deren Organe aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen geltend machen, die dem Partner zuzurechnen sind. Der Partner ist ferner verpflichtet dem Kopp Verlag sämtliche Schäden, die dem Kopp Verlag im vorstehenden Zusammenhang entstehen, zu ersetzen.

 

 

7. Beschränkte Nutzungsrechte, Störungen des Verlags-Angebots

 

a) Der Partner verpflichtet sich, solche Inhalte, Daten, Grafiken und Marken, die der Kopp-Verlag zur Verfügung stellt, nur für Zwecke dieser Vereinbarung einzusetzen, insbesondere die Daten nur im Rahmen der Verkaufsförderung an Endverbraucher einzusetzen, die Daten weder ganz noch in Teilen an Dritte weiterzugeben und sie nebst den jeweiligen Inhalten auf Verlangen des Kopp-Verlags oder den betroffenen Rechteinhabern unverzüglich zu löschen.

 

b) Der Partner ist insbesondere nicht berechtigt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der seitens des Kopp-Verlags zur Verfügung gestellten Daten und Teilnahmemöglichkeiten zu verwenden, die das Funktionieren der Webseiten des Kopp-Verlags stören oder unverhältnismäßig belasten können. Dies gilt insbesondere für solche Maßnahmen und Datenanbindungen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Infrastruktur des Kopp Verlags zur Folge haben können. Er ist ferner nicht berechtigt, seiner Werbung den Anschein zu geben, sie stamme vom Kopp Verlag.

 

c) Der Kopp Verlag ist berechtigt, in Einzelfällen zur Abwendung drohender Nachteile die Gestattung zur Verwendung von zur Verfügung gestellten Inhalten zu widerrufen. Im Fall des Widerrufs sind die Inhalte unverzüglich zu entfernen.

 

d) Der Partner ist nicht berechtigt die Webseite des Kopp-Verlags, oder Werbemittel, in einem iFrame zu laden. Des Weiteren sind sämtliche Praktiken, welche darauf abzielen dem Partner Vermittlungen zuzurechnen, ohne dass der Besucher der Webseite des Partners auf einen als Werbung gekennzeichneten Link geklickt hat, verboten.

 

8. Haftung

 

a) Mit Ausnahme der Haftung in den Ziffern II. 5 - 7 dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien untereinander unter diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern der Kopp Verlag eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

 

b) Der Kopp Verlag übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich der fortlaufenden Unterhaltung seiner Angebote, seiner Homepage oder der über seine Homepage verkauften Produkte. Ferner sichert der Kopp Verlag nicht zu, dass der Betrieb seiner Homepage ununterbrochen und fehlerfrei sein wird.

 

9. Kündigungsfolgen, Endabrechnung

 

a) Mit Beendigung dieser Vereinbarung - gleich aus welchem Grund - erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Teilnahmerechte des Partners. Er ist insbesondere nicht mehr berechtigt, zu geschäftlichen Zwecken auf Angebote des Kopp-Verlags zu verlinken und/ oder Ausstattungen, Grafiken, Marken oder zur Verfügung gestellte Inhalte zu verwenden und wird dies unterlassen.

 

b) Da eventuelle Retouren zum Abzug gebracht werden müssen, erfolgt die Endabrechnung nach Kündigung mit einer Verzögerung von zwei Monate nach Vertragsende. Die Endabrechnung enthält sämtliche Umsätze, die bis zur Vertragsbeendigung nach Maßgabe dieser Vereinbarung verbucht werden konnten.

c) Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen.

 

10. Datenschutz, Geheimhaltung

 

a) Die Angaben des Partners werden zu Zwecken des Betriebs und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und genutzt. Wenn ein Dritter die Verletzung von Rechten dem Kopp Verlag gegenüber glaubhaft macht, kann der Kopp Verlag gem. § 28 Bundesdatenschutzgesetz Adressauskunft an Dritte gewähren. Ansonsten hält der Kopp Verlag die Teilnehmerdaten unter Verschluss.

 

b) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst den Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Daten, einschließlich der Kundendaten, soweit die Informationen nicht offenkundig sind.

 

11. Gerichtsstand, Rechtswahl

 

a) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag oder der im Zusammenhang stehenden Einzelgeschäfte ist der Sitz des Kopp Verlags, sofern beide Vertragspartner Vollkaufleute sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz bzw. seinen Wohnsitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt. Der Kopp Verlag ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

 

b) Für sämtliche Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und diesem Vertrag und seinen Einzelgeschäften gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht und sonstiger zwischenstaatlicher Vereinbarungen, die deutsches Recht sind oder werden.

 

12. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten

 

Der Partner ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kopp Verlags an Dritte zu übertragen. Die Abtretung von Forderung bleibt unberührt.

 

13. Allgemeine Bestimmungen

 

a) Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen.

 

b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so bleiben die Vertragsbestimmungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Klausel tritt eine Regelung, die nach dem wirtschaftlichen Sinn und dem Zweck den Parteien am nächsten kommt und einer rechtlichen Überprüfung Stand hält.

 

 

Kopp Verlag e.K.
Bertha-Benz-Str. 10
72108 Rottenburg a. N.
Telefon: (0 74 72) 98 06 10
Telefax: (0 74 72) 98 06 11
eMail: info @ kopp-verlag.de

Geschäftsinhaber: Jochen Kopp
Einzelfirma, Sitz: Rottenburg a. N.
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRA 390319
Ust-IdNr.: DE156795168

 

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